Seit 1994 ist Birgitta Wasser als selbständige Rechtsanwältin spezialisiert auf Familienrecht (Ehescheidungen, Unterhalt, Sorgerecht), Erbrecht, Betreuungsrecht und Vermögensverwaltung (Testamentsvollstreckung).
Aktuell
01.07.2019
Vorsorge für den Krankheitsfall: Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Im Zuge überlasteter Betreuungsgerichte wurde die Öffentlichkeit in den letzten Jahren durch zahlreiche Informationsbeiträge diverser Medien sensibilisiert.